Die Vergütung der Notare ist im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Da der Notar ein staatliches Amt ausübt, ist er verpflichtet, stets die gesetzlich vorgesehenen Gebühren zu erheben. Er ist nicht berechtigt, eine höhere oder niedrigere Vergütung zu verlangen.

Die Gebühren der Notare bemessen sich einerseits nach dem Gegenstandswert, andererseits nach der Art der jeweiligen Tätigkeit, die durch bestimmte Gebührentatbestände erfasst wird.